3G innen, draußen ohne Beschränkung!

von Toralf Richter

Auszug des Beschlusses der Sächsichen Staatsregierung ab dem 04.03.2022:

- Nutzung von Sportstätten im Innenbereich, Bädern, Saunen: Zugangsbeschränkung nach 3G Regel (Sport im Außenbereich: keine Zugangsbeschränkung)

- Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportveranstaltungen: bei höchstens 1.000 Teilnehmern Zugangsbeschränkung nach 3G-Regel; mehr als 1.000: Veranstalter können zwischen 2G und 3G wählen, bei 3G greift Kapazitätsbeschränkung

- Maskenpflicht: FFP2-Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen, Läden oder Angeboten

- Kontakterfassung: nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens notwendig

Sport frei!

TR

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sächs. Coronaschutzverordnung

Coronaschutzverordnung_04032022.pdf (552,5 KiB)

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